AGBs Yogakurse-Lübeck


gültig für Yogakurse Lübeck - Johanna Maghsoudi


§1 Anwendungsbereich der AGB
1a.) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Yogalehrerin und Teilnehmer*in als Vertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1b.) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/ die Teilnehmer*in das generelle Angebot der Yogalehrerin annimmt.
1c.) Die Yogalehrerin ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Yogalehrerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Yogalehrerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

§2 Kündigung des Vertrages
2a) Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer 2-wöchigen Frist vor Vertragsende gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Vertragslänge des bestehenden Vertrages.
2b) Eine Kündigung durch die Yogalehrerin ist jedoch nur zulässig, soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.


§3 Mitwirkung des/ der Teilnehmers*in

3a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/ die Teilnehmer*in nicht verpflichtet. Jedoch hat der/ die jeweilige Teilnehmer*in die vereinbarten Verhaltensanweisungen zu befolgen, da ansonsten kein Erfolg zu erwarten ist. Hierzu hat der/ die Teilnehmer*in jeder Zeit die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, um evtl. Alternativen zu schaffen. Der daraus resultierende Yoga-Therapiesplan ist zu befolgen. Die Yogalehrerin ist jedoch berechtigt, die Yoga-Therapie abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der/ die Teilnehmer*in Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§4 Honorierung der Yogalehrerin

4a) Die Yogalehrerin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Eine Inanspruchnahme einer Yoga-Therapie oder Buchung eines Abo-Modells von Yogakurse Lübeck ist eine kostenpflichtige Leistung, die zur Zahlung verpflichtet.

4b) Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag.
4c) Die Honorare sind immer vor Kursbeginn zu überweisen. Die Rechnung wird per E-Mail an den/ die Teilnehmer*in geschickt. Erst nach Zahlungseingang ist der Platz reserviert.

4d) Ausfallhonorar für Yoga-Therapie-Einheiten: Ich arbeite ausschließlich auf Bestellung, d.h. es gibt keine freie Sprechstunde. Daher wird für den/ die Teilnehmer*in eine individuelle Zeitspanne ohne Wartezimmerzeit eingeplant. Demnach ist es nicht möglich, bei einem Terminausfall den/ die nächste*n Teilnehmer*in vorzuziehen. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe, Termine spätestens 24 Std. vorher per Telefon (Mailbox) oder per E-Mail zu verschieben oder abzusagen. Termine für montags müssen freitags abgesagt werden. Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagte Termine werden voll berechnet.4e) Bei Gutscheininhabern z.B. mit Gutscheinnummer von einem Gutschein Portal müssen vereinbarte Termine eingehalten werden, da ansonsten der Anspruch auf die Leistung verfällt. Terminverschiebungen sind auch hier bis zu 24 Std. vorher möglich.

§5 Terminvereinbarungen
5a) Die Abo-Modelle von Yogakurse Lübeck beziehen sich auf gewisse Zeiträume und eine gewisse Anzahl an Yogaeinheiten. Die Yogalehrerin behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen vereinzelt Termine ausfallen zu lassen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. 

5b) Terminabsage: Nicht in Anspruch genommene Yogaeinheiten gehen zu Lasten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin und verfallen bei Nichtteilnahme. Der/ Die Teilnehmer*in hat kein Recht auf Nachholen oder Rückerstatten der nicht in Anspruch genommenen Yogaeinheiten.5c) Pünktlichkeit & Verspätungen: Seien Sie bitte pünktlich, jedoch nicht überpünktlich. 5 Min vor Kursbeginn reicht aus. 

Bei Verspätungen von > 5 Minuten wird der Yoga-Unterricht gestört, da zu Beginn die Anfangsmeditation stattfindet. Daher bitte ich diejenigen, die zu spät sind, diese 10 min Meditationsphase draußen abzuwarten und erst danach dazu zu stoßen.5c) Probestunde: Eine Probestunde wird mit 10€ in bar vergütet und dient dazu, mich und meinen Yogaunterricht kennenzulernen. Diese kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen, da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht.


§6 Rechnungsstellung
6a) Der/ Die Teilnehmer*in erhält nach der Anmeldung über das Online-Formular eine Rechnung per E-Mail, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen.

§7 Gruppenkurse

Die Voranmeldung für die Gruppenkurse erfolgt über das Online-Formular. Sofern freie Plätze zur Verfügung stehen, erhalten Sie nach erfolgreicher Voranmeldung eine Rechnung per Mail. Erst nach Zahlungseingang ist der Platz fest für Sie gesichert.
Ich weise Sie darauf hin, dass versäumte Kurseinheiten nur innerhalb des Gültigkeitszeitraums nachgeholt werden können.
Der Kursstart ist jederzeit möglich, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen.


§8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

§9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.